Informationen des ASTRA zur Lichtpflicht für E-Bikes ab 1. April 2022
- Das Tagfahrlicht gilt ausnahmslos für alle E-Bike-Typen, auch E-MTBs und E-Rennvelos
- Beim Tagfahrlicht werden auch Aufsteck- Akkuleuchten akzeptiert, die sich (als Diebstahlschutz und zum Nachladen) entfernen lassen.
- Das Tagfahrlicht darf nicht blinken und blenden und sollte auf 100 Meter sichtbar sein.
- Auch langsame E-Bikes können künftig bei Tempoüberschreitungen mit Fr. 30.-- gebüsst werden.
Unsere Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag geschlossen
Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 9 - 11.30 Uhr und 14 - 17 Uhr geöffnet
Ferienplan
Ab sofort sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.
Für dringende Reparaturarbeiten vereinbaren Sie doch bitte einen Termin unter
079 333 96 64 oder ackmarius@hotmail.com
Die neue Velowerkstatt befindet sich an der Industriestrasse 31 4703 Kestenholz





