Informationen des ASTRA zur Lichtpflicht für E-Bikes ab 1. April 2022
- Das Tagfahrlicht gilt ausnahmslos für alle E-Bike-Typen, auch E-MTBs und E-Rennvelos
- Beim Tagfahrlicht werden auch Aufsteck- Akkuleuchten akzeptiert, die sich (als Diebstahlschutz und zum Nachladen) entfernen lassen.
- Das Tagfahrlicht darf nicht blinken und blenden und sollte auf 100 Meter sichtbar sein.
- Auch langsame E-Bikes können künftig bei Tempoüberschreitungen mit Fr. 30.-- gebüsst werden.
Unsere Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag geschlossen
Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 9 - 11.30 Uhr und 14 - 17 Uhr geöffnet
Ferienplan
Donnerstag, 31. August ganzer Tag geschlossen
Mittwoch, 06. - 26. September Ferien
Die Werkstatt bleibt im Dezember und Januar geschlossen
Für Notfälle: E-Mail oder Telefon 079 333 96 64
Die neue Velowerkstatt befindet sich an der Industriestrasse 31 4703 Kestenholz





