Informationen des ASTRA zur Lichtpflicht für E-Bikes ab 1. April 2022
- Das Tagfahrlicht gilt ausnahmslos für alle E-Bike-Typen, auch E-MTBs und E-Rennvelos
- Beim Tagfahrlicht werden auch Aufsteck- Akkuleuchten akzeptiert, die sich (als Diebstahlschutz und zum Nachladen) entfernen lassen.
- Das Tagfahrlicht darf nicht blinken und blenden und sollte auf 100 Meter sichtbar sein.
- Auch langsame E-Bikes können künftig bei Tempoüberschreitungen mit Fr. 30.-- gebüsst werden.
Unsere Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag geschlossen
Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 9 - 11.30 Uhr und 14 - 17 Uhr geöffnet
Ferienplan
16. Juni (Fronleichnam) und 17. Juni geschlossen
25. Juni - 12. Juli Ferien
19. August - 23. August Ferien
Die neue Velowerkstatt befindet sich an der Industriestrasse 31 4703 Kestenholz





